Karl Theodor zu Guttenberg ist wieder da. Sie erinnern sich: Das war der Mann, der als Verteidigungsminister zurücktreten musste, weil er seine Doktorarbeit abgeschrieben hatte (Seither wird kaum eine Abschlussarbeit mehr ohne Plagiatsprüfung beglaubigt.). Diesmal ist Guttenberg allerdings selbst Kläger – gegen die BUNTE wegen einer Headline, die da hieß: „Guttenberg: Millionengeschäfte im Steuerparadies“.
Sein Argument: Ich bin für eine Beraterfirma im US-Bundesstaat Delaware tätig, wo es tatsächlich günstige Unternehmenssteuer-Konditionen gibt. Das bedeutet aber nicht, dass ich persönlich dort Geschäfte mache. Guttenberg verlangte von der Zeitung jedenfalls eine Gegendarstellung. Nun ist die BUNTE dem Boulevard zuzurechnen, wo die Zuspitzung und Übertreibung zu den gängigen Darstellungsmitteln gehören. Aber im Grunde geht es vielen unserer Trainees im Printtraining wie Herrn Guttenberg: Sie haben Angst davor, dass ihre Inhalte durch die zugespitzte Darstellung entstellt werden.
Zwischen Fakten und Meinung unterscheiden
Schlechte Nachricht für alle Speakerinnen und Speaker: Guttenberg ist mit seiner Klage – zumindest in erster Instanz – abgeblitzt. Das Gericht wertete die Headline als Meinung des Journalisten; sie sei „zwar grober Unsinn, aber keine Tatsachenbehauptung“. Das könne man, so das Münchner Landgericht, daran erkennen, dass kein Tu-Wort in dem Satz enthalten sei. Also wenn die Headline geheißen hätte: „Guttenberg tätigt Millionengeschäfte im Steuerparadies“, wären die Richter zu einem anderen Schluss gekommen.
Aus der Warte von Interviewpartnerinnen und Interviewpartnern klingt das natürlich einigermaßen spitzfindig. Aber die gute Nachricht ist: Das Gesetz ist eindeutig. Es besagt: Ein Journalist darf eine Tatsache nicht verfälschen. Aber er darf Fehler machen oder Unsinn schreiben, wenn er damit seine Meinung zum Ausdruck bringt. Im Zweifelsfall ist die Frage also immer: Hat der Journalist mit dem Satz X eine Tatsache oder seine persönliche Meinung dargestellt?
Die Fakten sind die Fakten, an denen können Sie nicht vorbei, und daran darf der Journalist nicht rütteln. Aber er darf seine Meinung schreiben. Je nach der Politik des Blattes, für das er schreibt, wird er sich dabei mehr oder weniger zugespitzt ausdrücken. Das bedeutet für Sie: Kommen Sie im Interview auf den Punkt. Wenn Sie spannend erzählen, übernimmt der Journalist auch gerne Ihre Worte. Dann ist die Frage “Fakt oder Meinung” für Sie nicht mehr gefährlich.
- Autor:
- Stefan Schimmel
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