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Vorsicht! Scharfer Fotograf

Maci-Gate nannten die Medien den Zwischenfall: Der Ex-Politiker Gerald Grosz hatte auf seinem Instagram-Kanal ein privat geschossenes Foto veröffentlicht, das Werner Kogler beim Essen bei MacDonalds zeigt. Im Kommentar heißt es unter anderem: „Wasser predigen, Wein saufen! Sei nicht wie Werner!“

Das Foto wirkte – wie zu erwarten – zwischen Rechts und Links einigermaßen polarisierend. Die einen sprachen Kogler die Glaubwürdigkeit ab, die anderen sahen ihn als einen normalen Menschen mit normalen Gewohnheiten. Kogler und die Grünen selbst haben’s mit Humor genommen, was sicher die beste Lösung war, um dem Vorfall den Wind aus den Segeln zu nehmen. Meines Wissens gehört ein Verbot, zu MacDonalds zu gehen, auch gar nicht zum politischen Programm der Grünen.

Und hier könnte die Diskussion auch schon wieder zu Ende sein. Aber den Presserat beschäftigte der Umstand, dass das von Gerald Grosz veröffentlichte Foto privat gemacht worden war. Es zeigt Werner Kogler in einer privaten Situation, also in einer wohlverdienten Pause zwischen zwei anstrengenden Terminen.

Die Frage war: Durfte ein solches Bild überhaupt veröffentlicht werden?

Die Frage ist für all jene von Ihnen von Interesse, die viel in der Öffentlichkeit stehen. Wenn Sie aufgrund Ihres Berufs oder Ihrer Funktion bewusst und absichtlich die Aufmerksamkeit des Publikums suchen, und wenn Sie also immer wieder in Nachrichtenbeiträgen oder auf Pressefotos zu sehen sind, haben Sie trotzdem immer auch das Recht auf Schutz Ihrer Privatsphäre. Und dieses Recht ist von den Medien zu respektieren, und zwar sowohl von den „klassischen“ als auch von den „neuen“.

Der Presserat hat jetzt allerdings festgestellt, dass „die Veröffentlichungsinteressen die Schutzinteressen der abgebildeten Person überwiegen können“. Anders gesagt: Wenn ein Foto-Motiv mit Ihrer Tätigkeit, für die Sie in der Öffentlichkeit bekannt sind, in Zusammenhang steht, ist die Veröffentlichung interessant und zulässig, egal ob das Foto in privatem Kontext aufgenommen wurde oder nicht.

Um beim Beispiel zu bleiben: Wenn das Foto Herrn Kogler beim Sonnenbaden mit seiner Liebsten gezeigt hätte, wäre es durch und durch privat gewesen. Aber die Grünen sprechen sich für gesunde, regionale oder sogar vegetarische Ernährung aus, das ist Fakt. Als Spitzenkandidat der Grünen steht auch Werner Kogler für diese Haltung. Insofern ist ein Foto, das ihn beim Verzehr von Fast Food zeigt, für die Veröffentlichung sehr wohl zulässig.

Wir leben in herausfordernden Zeiten, in denen nicht nur Pressefotografinnen, sondern auch Privatpersonen mit fotografischem Geschick Bilder von Ihnen medial verbreiten können. Seien Sie also achtsam und bedenken Sie, dass es für Sie umso weniger Privatheit gibt, je bekannter Sie in der Öffentlichkeit sind.

Um sich selbst unangenehme Situationen zu ersparen, vermeiden Sie also selbst in privaten Momenten des Tages, etwas zu tun, was Ihren öffentlichen Botschaften widerspricht.

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